Ärger mit verspäteten oder ausgefallenen Flügen?

Marius Stonkus, CEO der internationalen Plattform www.skycop.com gibt Tipps bei Flugausfällen

Der Flug fällt aus, ist verspätet oder überbucht? Hier helfen sieben Tipps von www.skycop.com.

Egal ob Urlaubsantritt oder Business-Trip – ein verspäteter oder gar ausgefallener Flug ist immer ärgerlich. Gerade, wenn man dann auch noch am Flughafen festsitzt. Statistiken zufolge hat bereits jeder zehnte Europäer mit Verspätungen, Ausfällen und dergleichen zu kämpfen gehabt. Auch Probleme mit aufgegebenen Gepäckstücken sind keine Seltenheit. In diesem Fall steht einem eine Entschädigung zu und wie kann man sie erhalten?

Probleme mit dem Flug
Als Erstes sollten man versuchen, die Lage einzuschätzen, denn man erhält nicht in allen Fällen eine Entschädigung. Bestimmte Situationen liegen außerhalb der Verantwortung von Fluggesellschaften und sind somit nicht erstattungsfähig. Wenn es beispielsweise Probleme mit Ihrem Flug aufgrund von militärischen Auseinandersetzungen, schlechten Witterungsbedingungen, Defekten am Flieger oder einem Streik gibt, geht man leer aus.

Schadensersatz
Wenn der Flug jedoch nach Öffnung der Flugzeugtür eine Verspätung von mindestens drei Stunden aufweist, weniger als zwei Wochen vor Abflug gecancelt wird oder man aufgrund von Überbuchung nicht mitfliegen konnte, dann hat man Anspruch auf einen Schadensersatz. Das fordert die Fluggast-Verordnung der Europäischen Union.

Bei der Durchsetzung des Anspruchs hilft das Unternehmen SKYCOP, das für die Rechte von Fluggästen weltweit einsteht. Laut Marius Stonkus, CEO der internationalen Plattform www.skycop.com, können Betroffene in der EU bis zu 600 Euro Entschädigung von den Airlines erhalten. Dieser Rechtslage sind sich aber auch die Fluggesellschaften bewusst.

Sieben Tipps

  1. Im Folgenden gibt es sieben Tipps, um den üblichen Fallen und Tricks auszuweichen.
  2. Auch wenn eine Verspätung bereits angekündigt ist, muss man pünktlich zum Check-In des Flugs. Nur dadurch kann man Anspruch auf eine Schadenszahlung erheben.
  3. Bei einem ausgefallenen Flug sollte man darauf bestehen, richtig versorgt zu werden. Es stehen einem in diesem Fall Telefonate mit Verwandten, Internetzugang und Verpflegung zu.
  4. Man sollte niemals vermeintliche Kompensationsangebote in Form von Coupons oder Gutscheinen annehmen. Außerdem sollte man unter keinen Umständen einen Verzicht auf weitere Entschädigungen unterschreiben, auch nicht wenn man die vorher genannten Angebote angenommen hat.
  5. Man sollte so schnell wie möglich eine Beschwerde einreichen. Abhängig vom Ort des Geschehens gelten verschiedene Fristen.
  6. Falls das Gepäck nicht auf dem Band erscheint, muss man direkt vor Ort das Personal informieren und eine Verlustmeldung aufgeben. Wenn man  dies erst zu einem späteren Zeitpunkt tut, kann der Entschädigungsanspruch unter Umständen verwehrt werden.
  7. Wurde der Flug von einer Gruppe gebucht, erhält jeder Fluggast eine individuelle Entschädigung. Hier könnten die Airlines versuchen, die Fluggäste zu täuschen. Bei einer geschäftlichen Reise gilt: der auf dem Ticket genannt wird, erhält die Entschädigung – nicht etwa der Arbeitgeber.

Über den Autor*Innen

Gabi Dräger

Wo findet man Gabriele Dräger in den Bergen? Natürlich in einer Alm bei einer Brotzeit., denn Almen mit guter Küche ziehen sie magisch an. Gipfel nimmt sie auch hin und wieder mit. So hat sie einige 5.000er beim Trekking in Süd Amerika und Nepal, bestiegen. Ihre Hochleistung war der Kilimandscharo mit 5.895 Meter. Kultur und Brauchtum faszinieren sie genauso, wie Städte und Kunstausstellungen. Obwohl sie gerne in urigen Berghütten übernachtet ist sie dem Luxus von guten Hotels nicht abgeneigt.